Christian Huber
Dipl. Geol. ETH
vormals Dr. Walter Huber

Geologische Untersuchungen
und Umweltgeologie
Ghöchstrasse 205
8498 Gibswil

Telefon 044 381 42 37

ch.huber [at] ammonite.ch

www.hubergeologe.ch

Bei einem Bauvorhaben sollten durch die entsprechenden Untersuchungen dringend folgende Fragen geklärt werden:

1. Baugrunduntersuchung

  • Wie kann/muss fundiert werden?
  • Wie ist die Abbaubarkeit des Aushubs?
  • Wie sind allfällige Baugrubenabschlüsse auszubilden?
  • Ist eine Bauwasserhaltung notwendig?
  • Wie sind die Untergeschosse «trocken zu halten»?
  • Wie kann das Hangstauwasser abgeleitet werden?
  • Kann man das Dachwasser versickern lassen?
    (Versickerungspflicht Art. Z Abs. 2 GSchG ?)

Eine Baugrunduntersuchung lohnt sich immer!

  • Bei jedem Bauvorhaben sollte eine Baugrundunter-
    suchung durchgeführt werden da erfahrungsgemäss
    Überraschungen auch bei generell bekannter Geologie
    auf kleinstem Raum möglich sind. Nur bei Kenntnis
    der geologischen Verhältnisse ist eine optimale Planung
    und Kostenabschätzung möglich.
  • Die Versicherungsdeckung des Ingenieurs für bau-
    grundbedingte Schäden gilt nur, falls eine Baugrund-
    untersuchung durchgeführt wurde. Zudem ist eine Baugrunduntersuchung Voraussetzung für eine
    vollständige Deckung von Bauwesen- und Bau-
    haftpflichtversicherung.

2. Altlastenuntersuchung (falls bekannt, bei Bauvorhaben ?)

  • Sind Altlasten zu erwarten?  www.altlasten.zh.ch
  • Wie kann der Aushub entsorgt werden?
  • Wie sind die Entsorgungs-/Sanierungskosten einzuschätzen? 

3. Untersuchung im Prüfperimeter für
    Bodenverschiebung (nur Kanton ZH ?)

  • Liegt das Projekt im Prüfperimeter?  www.fabo.zh.ch
  • Muss die oberste Bodenschicht (Humus + Unterboden
    bis maximal 1 m) entsorgt werden?
  • Wie hoch sind die Entsorgungskosten?

4. Weitere Abklärungen (Geothermie)

  • Kann die Erdwärme genutzt werden?  www.erdsonden.zh.ch
  • Ist die Nutzung des Grundwassers zur Beheizung der Gebäude möglich? (Untersuchung mit Rotationskernbohrung durch Geologe ?www.grundwasser.zh.ch

Teilweise sind bestimmte Untersuchungen
im Baubewilligungsverfahren obligatorisch (?).